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Kennzeichenverlust

Bei Kennzeichenverlust eines oder beider Kennzeichen, insbesondere im Falle des Kennzeichendiebstahls, ist es hilfreich diesen unverzüglich zu melden. Erstatten Sie zuerst Anzeige des Kennzeichenverlust bei der Polizei. Dadurch verhindern Sie, dass Ihnen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten angelastet werden, die unter Verwendung Ihres Kennzeichens eventuell begangen werden. 

Nach Meldung des Verlust wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt, sowie das alte Kennzeichen gesperrt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Unterschriebener Antrag auf Kennzeichenänderung
     

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
     

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
     

  • ggf. das vorhandene Kennzeichenschild
     

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
     

  • Diebstahlanzeige
     

  • gültige TÜV-Bescheinigung
     

  • ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter eine Gewerbetreibender ist)
     

  • ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist)

    Formular Umkennzeichnung herunterladen, Vollmacht herunterladen

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