Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen werden für Überführungs-, Überprüfungs- oder Probefahrten nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger benötigt.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beläuft sich auf 5 Tage.
Ausgegeben werden diese Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzeitkennzeichenversicherung, welche durch die
eVB-Nummer nachgewiesen wird. Im europäischen Ausland wird beim Fahren mit Kurzzeitkennzeichen die grüne, internationale Versichertenkarte benötigt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
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Unterschriebener Antrag auf Kurzzeitkennzeichen
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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gültige TÜV-Bescheinigung
Antrag auf Kurzzeitkennzeichen herunterladen