top of page

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden für Überführungs-, Überprüfungs- oder Probefahrten nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger benötigt. 

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beläuft sich auf 5 Tage. 

Ausgegeben werden diese Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzeitkennzeichenversicherung, welche durch die
eVB-Nummer nachgewiesen wird.
Im europäischen Ausland wird beim Fahren mit Kurzzeitkennzeichen die grüne, internationale Versichertenkarte benötigt. 

Folgende Unterlagen werden benötigt: 
 

  • Unterschriebener Antrag auf Kurzzeitkennzeichen
     

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
     

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief
     

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
     

  • gültige TÜV-Bescheinigung

    Antrag auf Kurzzeitkennzeichen herunterladen

bottom of page