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- Verlust von Fahrzeugschein-brief Teil 2 | KFZ-030
Folgende Unterlagen werden benötigt: 2 unterschriebene Vollmachten (Briefaufbietung & Briefabholung) gültige TÜV-Bescheinigung eidesstattliche Versicherung Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter gewerbetreibend ist.) ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist.) Vollmacht Briefaufbietung herunterladen , Vollmacht Briefabholung herunterladen , Eides Statt herunterladen Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Verlust von Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Versicherungen | KFZ-030
Versicherungen Unser Versicherungsservice bietet Ihnen exzellenten Schutz sowie eine persönliche Beratung, bei der wir für alle Fragen und Wünsche ein offenes Ohr haben. Sachversicherungen sind unser Spezialgebiet. Hier ist eine Orientierung an Ihrem persönlichen Versicherungsbedarf unerlässlich und hilft Ihnen bares Geld zu sparen. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu beraten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Beratern. zum Kontaktformular Kostenloser Versicherungsvergleich Sie möchten sich lieber erst einmal selbst ein Bild machen? Kein Problem! Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und erhalten Sie in nur 2 Minuten Ihr Vergleichsergebnis! zum Vergleich Kfz-Versicherungen Allein im Jahr 2015 kam es in Berlin zu über 137.000 registrierten Verkehrsunfällen. Als Unfallverursacher oder als Träger einer Teilschutz können Kosten in unangenehmer Höhe auf Sie zukommen. Schützen Sie sich und investieren Sie frühzeitig und vorausschauend in eine Versicherung, die sich bezahlt macht. Jetzt Beratung einholen: (030) 26077577
- Zoll-Kennzeichen | KFZ-030
Zoll-Kennzeichen Zoll-Kennzeichen benötigen Sie bei der Ausfuhr, eines in Deutschland nicht zugelassenen Kfz, aus der Bundesrepublik. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die bereits in der Bundesrepublik zugelassen gewesen sind und diesen Status aktuell nicht mehr inne haben. Folgende Unterlagen werden benötigt: Unterschriebenen Zulassungsantrag & Vollmacht Unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II Doppelkarte gültige TÜV-Bescheinigung Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter eine Gewerbetreibender ist) ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist) Zulassungsantrag inkl. Vollmacht herunterladen , SEPA-Lastschriftmandat herunterladen
- Fahrradverleih | KFZ-030
Sie haben ein Auto gekauft und wollen es ins Ausland exportieren? Wir helfen schnell und effizient Export Ausfuhrkennzeichen (Standard und Express) Sie haben vor kurzem ein Fahrzeug erworben und wollen es ins Ausland exportieren? Wir haben weltweit eine schnelle Lösung für Sie. Kontaktieren Sie uns gerne für Einzelheiten per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch. Folgende Unterlagen werden benötigt: Unterschriebenen Zulassungsantrag & Vollmacht (nur für Standard) Unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat (nur für Standard) Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II gültige TÜV-Bescheinigung mindestens 1 Monat Gültigkeit Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Kopie für Express) Kaufvertrag/Rechnung
- Über uns | KFZ-030
Über uns Wir sind KFZ-030 Zulassungsdienst Wir sind ein etabliertes Unternehmen aus Berlin, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, Ihnen Stress und kostbare Zeit zu ersparen. Denn die Zulassung eines Kfz ist besonders in Berlin zeitintensiv, da es an entsprechenden Zulassungsstellen mangelt. Uns ist es wichtig, Sie optimal bei Ihrem Anliegen unterstützen und beraten zu können, daher sprechen wir nicht nur Deutsch, sondern auch Englisch, Russisch und Türkisch. Kontaktieren Sie uns
- Kontakt | KFZ-030
Nehmen Sie noch heute Kontakt auf! KFZ-030, Ihr kompetenter Partner in Sachen Zulassungen. Kontaktieren Sie uns Kontaktformular Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich zurück! Gerne können Sie uns auch unter (030) 26077577 oder 0176 84230028 anrufen. Vorname E-Mail Nachname Betreff Ihre Nachricht Absenden Danke! Ihre Nachricht wurde versendet.
- Versicherungsvergleich | KFZ-030
schon ab 19€ kostenloser Versicherungsvergleich 100% kostenlos Der Tarifvergleich ist kostenlos und unverbindlich. In nur 2 Minuten Erhalten Sie in nur 2 Minuten Ihr Vergleichsergebnis.
- Verlust von Fahrzeugschein-brief Teil 1 | KFZ-030
Verlust von Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Fahrzeugscheins oder Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II benötigen Sie dafür einen Ersatz. Teil I wird bei der Beantragung der Zulassungsbescheinigung II mit ersetzt. Folgende Unterlagen werden benötigt: Unterschriebene Vollmacht gültige TÜV-Bescheinigung eidesstattliche Versicherung über den Verlust Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter gewerbetreibend ist.) ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist.) Eides Statt herunterladen, Vollmacht herunterladen
- Impressum | KFZ-030
Impressum, Datenschutz, AGB K+V Dienstleistungs GmbH Olbersstraße 8 10589 Berlin Kontakt Telefon: (030) 26077577 Website: www.kfz-030.de Email: info@kfz-030.de Inhaber: Selim Karakaya, Mahmoud Hijazi Registereintrag Handelsregister: HRB 219426 B Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. 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